AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Jetzt wird es ein wenig rechtlich. Im Nachfolgenden siehst du meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese gelten grundsätzlich als Grundlage für alle mit mir vereinbarten Shootings. Es ist immer die Version gültig, welche bei Angebotserstellung aktuell war. Bei Bedarf, kannst du die AGB auch schriftlich als Dokument, zusammen mit dem Angebot oder sonstigen Unterlagen erhalten.


1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden "AGB" genannt), gelten für alle Verbraucher im Sinne des §13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Anto Lukic Fotografie.

1.2 Verbraucher und Unternehmer werden im Nachfolgenden als "Kunden" und Anto Lukic Fotografie als "Fotograf" bezeichnet.

1.3 "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle, durch den Fotografen entstandene Aufnahmen, gleich in welcher technischen oder physischen Form sie sich zeigen oder vorliegen (z.B. digitale Negative, JPEG Dateien, Prints o.ä.)

1.4 "Shooting" im Sinne dieser AGB bezeichnet allgemeingültig alle Fotografiearten, z.B. ein Porträtshooting oder eine Eventreportage.

1.5 Mit der Auftragserteilung nimmt der Kunde die AGB als Grundlage der Geschäftsbeziehung zum Fotografen an.

1.6 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

 

2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Grundlage der Vertragsbeziehung ist immer das vom Fotografen abgegebene Angebot inklusive darin enthaltener Leistungsbeschreibungen. Jeder vom Fotografen abgegebene Angebot, ist für 30 Tage gültig, sofern nichts anderes im Angebot ausgewiesen ist.

2.2 Mit der Annahme des Angebots, nimmt der Kunde die darin beschriebenen Konditionen an. Die Annahme des Angebots kann schriftlich oder mündlich erfolgen und ist gleichwertig zur Annahme im Kundencenter.

 

3. Leistungserbringung durch den Fotografen

3.1 Hat der Kunde gewisse Wünsche für sein Shooting, sind diese gegenüber dem Fotografen zu äußern.

3.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Termin die Location besucht werden kann und dort fotografiert werden darf. Sofern erforderlich, hat der Kunde die schriftliche Genehmigung des Eigentümers einzuholen.

3.3 Für den Fall, dass der Fotograf zur Durchführung seiner Arbeit Dritte (z.B. Make-Up-Artisten, Raummieten etc.) beauftragen muss, räumt der Kunde dem Fotografen das Recht ein, diese Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden zu engagieren. In diesem Fall geht der Fotograf kein Rechtsgeschäft mit den Dritten ein.


 

4. Überlassung von Lichtbildern an den Kunden zur Durchsicht

4.1 Bei allen überlassenen Lichtbildern handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtwerke im Sinne des §2 I (5) UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum des Fotografen. Dem Kunden ist es untersagt die Dateien zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

4.3 Der Kunde bekommt nach dem Shooting unbearbeitete Lichtbilder zur Durchsicht zugesendet. Aus diesen Lichtbildern, trifft der Kunde die Auswahl über diejenigen Lichtbilder, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll diese Auswahl binnen 10 Tagen tätigen.

4.4 Lichtbildern, welche zur Durchsicht an den Kunden gesendet wurden und die dieser nicht erwerben möchte, sind nach diesen 10 Tagen zu löschen.

4.5 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist nicht zulässig.

 

5. Stornierung eines durch den Kunden verbindlich gebuchten Termins

5.1 Sobald der Kunde das Angebot des Fotografen angenommen hat, erhält er eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form. Ab diesem Zeitpunkt, ist der Termin für den Kunden reserviert und der Fotograf wird keine weiteren Termine für den Tag oder diesen Zeitraum annehmen.

5.2 Für diese Reservierung, wird eine Reservierungsgebühr fällig. Diese beträgt genau so viel, wie die Shootingzeit laut Angebot wert ist; jedoch nicht mehr als 50% des voraussichtlichen Gesamtauftragswertes. Die Reservierungsgebühr wird bei Absage des Termins einbehalten und ist als Entschädigung dafür, dass der Fotograf weitere Aufträge nicht annehmen konnte, anzusehen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Maßgaben des Fotografen entweder direkt mit der Auftragsbestätigung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt.

5.3 Die Stornierung von gebuchten Terminen, ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weiter Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird, wie in 5.2 beschrieben, einbehalten.

5.4 Bei einer Stornierung 20 Tage oder weniger vor dem gebuchten Termin, wird 50% des Auftragswertes als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

5.5 Bei einer Stornierung 10 Tage oder weniger vor dem gebuchten Termin, wird 100% des Auftragswertes als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

5.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt ein gleichwertiges Fotoshooting innerhalb 6 Kalendermonaten nach seiner Stornierung, werden 50% des gezahlten Ausfallhonorars auf die Shootingkosten angerechnet - somit erhält er das zweite Shooting günstiger.

5.7 Wird das Shooting von Kundenseite abgebrochen, wird 100% des Gesamtauftragswertes als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

 

6. Absage durch den Fotografen und Änderungen im Shootingablauf

6.1 Kann der Fotograf den Termin nicht einhalten oder Lichtbilder in einer zuvor definierten Frist nicht abliefern und ist der Grund für die Verzögerung von höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Krankheit, Unfall u.ä.), verzichtet der Kunde auf eine Schadensersatzforderung.

6.2 Der Fotograf wird sich darum bemühen einen Ersatzfotografen für den Termin zu engagieren. Sollte der Ersatzfotograf Mehrkosten verursachen, ist dem Kunden überlassen, ob er das neue Angebot annehmen möchte oder nicht. Sollte der Ersatzfotograf seinerseits nach Angebotsannahme absagen, haftet der Fotograf nicht dafür.

6.3 Unwesentliche Änderungen am Shootingablauf oder an der Shootinglocation berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

6.4 Sollte ein Shooting durch den Fotografen abgesagt werden müssen, erstattet dieser zeitnah alle gezahlten Beträge an den Kunden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

7. Lichtbildaufnahmen auf Veranstaltungen und an öffentlichen Orten

7.1 Ist der Fotograf für eine Veranstaltung gebucht, so hat der Kunde alle Gäste darüber zu informieren, dass auf der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Der Kunde sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, eine schriftliche Einwilligung aller Gäste einholen. Ein Musterformular kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

7.2 Möchten einzelne Gäste nicht fotografiert werden, so hat der Kunde dies dem Fotografen mitzuteilen. Außerdem hat er dafür Sorge zu tragen, dass besagte Gäste auf Gruppenbildern nicht zu sehen sind und bei der Lichtbildauswahl nach dem Shooting, dass keine Lichtbilder ausgewählt werden, auf den besagte Gäste eventuell zu sehen sind.

7.3 Unterlässt der Kunde die Information seiner Gäste oder das Einholen der Einwilligungen nach VI (1) DSGVO, so stellt er den Fotografen von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer Persönlichkeitsverletzung geltend machen.

7.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Termin die Location begehbar ist und eine Erlaubnis zum Fotografieren oder Filmen vorliegt. Sollte eine entsprechende Erlaubnis fehlen, stellt der Kunde den Fotografen von jeglichen Ansprüchen frei, die der Inhaber oder berechtige Dritte geltend macht. Sollte ein Verbot für die Fotografie vor Ort ausgesprochen werden und es lässt sich keine Ersatzlocation finden, so hat der Kunde 100% des Gesamtauftragswertes zu tragen.

7.5 Sollten mehrere Fotografen beauftragt sein, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass alle engagierten Fotografen ihre Aufgaben kennen und dieser nachgehen können.

 

8. Allgemeine Ratschläge bezüglich Fotoshootings bei Anto Lukic Fotografie

Da mir Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist, bitte ich Sie die folgenden Punkte genau durchzulesen und zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren:

8.1 Sie sollten mindestens 15min vor vereinbartem Termin an der Location eintreffen. Verspätet sich der Kunde, wird die Verspätung von der Shootingdauer abgezogen bzw. wird die Wartezeit in Rechnung gestellt, sollte der Kunde dennoch die volle Shootingdauer erhalten wollen. Die Abrechnung erfolgt je angefangenen 30min.

8.2 Der Fotograf haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3 Lichtbildaufnahmen anzufertigen, gerade im Outdoor-Bereich, birgt immer ein Restrisiko. Der Kunde ist hier nur durch seine eigene Unfallversicherung versichert. Der Fotograf haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die während dem Shooting entstehen. 

8.4 Sie sollten bei längeren Shootings genug Verpflegung mitbringen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

Babyshootings

8.5 Sie sollten rechtzeitig am vereinbarten Ort zu sein, um Ihr Baby noch in Ruhe füttern und evtl. wickeln oder umziehen zu können.

8.6 Falls das Baby einen schlechten Tag hat, ständig weint und somit nicht fotogen ist, räumt der Fotograf einmalig einen neuen Termin ohne Mehrkosten ein. In diesem Fall werden lediglich die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.

8.7 Bitte denken Sie an Wechselklamotten für Ihr Baby und Sie.

8.8 Während der gesamten Shootingzeit liegt die Aufsichtspflicht für das Baby bei den Eltern.

Immobilienshootings

8.9 Außenaufnahmen gehören immer zum Angebot der Immobilienfotografie. Auch bei Regen, wird der Fotograf versuchen Außenaufnahmen anzufertigen. Sollte dies nicht möglich sein, da z.B. Regentropfen schräg auf das Objektiv fallen und eine Aufnahme somit nicht möglich ist, entfällt der Anspruch auf die Außenaufnahmen. Diese können bei Bedarf nachgeholt werden. Es fallen, abgesehen von der erneuten Anfahrt, keine Mehrkosten an.

 

9. Bearbeitung der angefertigten Lichtbilder

9.1 Der Fotograf bearbeitet alle, nach 4.3 AGB, ausgewählten Lichtbilder im zuvor besprochenen Umfang. Die Bildbearbeitung ist in drei Stufen (Grundoptimierung, Standardbearbeitung und Feinbearbeitung) unterteilt. Die drei Stufen bringen verschieden hohen Aufwand mit sich und entsprechend auch verschieden hohe Honorare pro Bildbearbeitung.

9.2 Ein Upgrade auf aufwendigere und höherwertigere Bearbeitung ist jederzeit möglich. Das Upgrade muss vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben werden und wird gesondert in Rechnung gestellt.

9.3 Der Fotograf bemüht sich, ausgewählte Lichtbilder binnen 4 Wochen dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Sollte die Frist nicht schriftlich genannt worden sein, steht dem Kunden kein Schadensersatz zu, sollte sich die Lieferzeit verlängern.

 

10. Gutscheine

10.1 Kunden ist es möglich, Gutscheine für Fotoshootings beim Fotografen zu erwerben. Das Vorgehen um einen Gutschein zu erwerben, ist auf der Homepage erklärt.

10.2 Der Gutschein hat entweder einen Geldwert oder ein Shootingpaket als Wert definiert. Im Falle des Geldwertes, bekommt der Endkunde eine Rechnung, welche um den Gutscheinwert reduziert wurde. Im Falle des Shootingpakets, erhält der Endkunde das auf dem Gutschein angegebene Shooting. Upgrades, z.B. eine höhere Bildanzahl oder längere Shootingdauer, sind buchbar. So kann der Endkunde seinen Gutschein für ihn optimal einsetzen.

10.3 Gutscheine, sind ab Ausstellungsdatum für zwei Jahre gültig.

 

11. Nutzungsrechte und Urheberrechte

11.1 Der Fotograf behält stets das Urheberrecht nach UrhG an seinen Lichtbildern.

11.2 Der Fotograf ist nach §13 UrhG berechtigt, eine korrekte Urhebernennung am verbreiteten Lichtbild zu verlangen. Korrekt angebracht ist die Kennzeichnung, wenn sie direkt am Bild erfolgt (z.B. als Text am Bild). Die Kennzeichnung hat so zu erfolgen: „Foto: Anto Lukic Fotografie - www.fotograf-lukic.de".

11.3 Wünscht der Fotograf eine Urheberkennzeichnung, der Kunde aber keine Urheberkennzeichnungspflicht nach §13 UrhG, so wird dieses Recht gesondert in Rechnung gestellt.

11.4 Lichtbilder werden stets zum privaten Gebrauch durch den Kunden angefertigt. Die einfachen, privaten Nutzungsrechte gehen mit Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Im Falle von Bekannten und Familienmitgliedern, ist auch die Weitergabe der Lichtbilder gestattet.

11.5 Bei Bewerbungsbildern ist es dem Kunden selbstverständlich gestattet, das Lichtbild an Dritte weiterzugeben.

11.6 Eine Verbreitung der Aufnahmen aus Social-Media-Kanälen ist gestattet, sofern eine korrekte Urheberkennzeichnung stattfindet.

11.7 Eine Vervielfältigung der entstandenen Lichtbilder setzt die schriftliche Einverständniserklärung des Fotografen voraus.

11.8 Eine nachträgliche Bearbeitung der Lichtbilder durch den Kunden verfälscht die Arbeit des Fotografen und ist nicht gestattet. Dazu zählt auch das Darüberlegen eines Filters, z.B. auf Instagram.

11.9 Sollten gewerbliche Nutzungsrechte gewünscht sein, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Sollten die gewerblichen Nutzungsrechte nicht bezahlt worden sein, so ist eine kommerzielle Nutzung der Lichtbilder ausgeschlossen. Die Nutzungsrechte werden angelehnt an die offizielle MfM-Liste in Rechnung gestellt. Alternativ steht es dem Fotografen zu, einen prozentualen Aufschlag auf den Gesamtauftragswert in Rechnung zu stellen.

11.10 Abweichend von diesen Regelungen gelten für den Kunden immer die Nutzungsrechte, wie sie im Angebot des Fotografen aufgeführt sind.

 

12. Vergütungsmodalitäten

12.1 Alle Rechnungen erstellt der Fotograf auf Grundlage eines zuvor abgegebenen Angebots. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der MwSt., da Anto Lukic Fotografie als Kleingewerbe angemeldet ist und von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. 

12.2 Weitere Kosten wie Reisekosten, Parkplatzkosten, Verpflegung, Material- und Laborkosten sind nicht im Angebot enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

12.3 Dem Fotografen ist es gestattet Teilzahlungen über bereits erbrachte Leistungen vorab in Rechnung zu stellen.

12.4 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einem Auftrag, behält sich der Fotograf alle Nutzungs- und Eigentumsrechte an entstandenen Lichtbildern vor. 

12.5 Dem Kunden ist es nicht gestattet gegenüber Zahlungsansprüchen des Fotografen ein Zurückhaltungsrecht zu fordern - außer es handelt sich um eine gerichtlich titulierte Forderung des Kunden.

12.6 Alle Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Eine Zahlung mit Bargeld zu bezahlen ist nur an der Shootinglocation oder bei dem Fotografen vor Ort möglich.

12.7 Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn die Zahlungsfrist überschritten ist. Ab der zweiten Mahnung, werden zudem Mahngebühren i.H.v. 25€ fällig. Bei einer dritten Mahnung werden weitere 25€ als Mahngebühr veranschlagt.

12.8 Sollte der Kunde nach drei Mahnungen nicht bezahlen, so wird der Fotograf einen Inkassodienstleister zur Eintreibung der Zahlungsaufforderung beauftragen. Die Kosten hierfür trägt per Gesetz der Kunde und werden auf die Forderung aufgeschlagen. Die Forderung erhöht sich ab dem Moment der Beauftragung des Inkassodienstleisters, täglich nach gesetzlichem Umfang (§288 BGB).

 

13. Vertraulichkeit

Alle Informationen, die der Fotograf im Zuge der Auftragsabwicklung erhält, werden stets vertraulich behandelt und ohne vorherige Absprache mit dem Kunden, Dritten nicht zugänglich gemacht.

 

 

14. Haftung von Anto Lukic Fotografie

14.1 Der Fotograf haftet gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für seine Hauptleistungen, sowie der Verletzung von Leib und Leben des Kunden.

14.2 Jeder Fotograf hat seinen eigenen, künstlerischen Stil. Über seinen Stil, kann der Kunde sich vorab ein Bild machen, z.B. auf der Homepage oder Social-Media-Kanälen. Eine Reklamation aufgrund der künstlerischen Gestaltung der Lichtbilder ist ausgeschlossen. Eine Nacharbeit, welche aufgrund von Kundenwunsch, in Auftrag gegeben wird, ist gesondert zu vergüten.

14.3 Der Fotograf haftet nicht für Forderungen Dritter gegenüber seinem Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vom Fotografen verwendeten Lichtbilder in einem gesetzeskonformen Kontext verbreitet werden.

14.4 Der Fotograf haftet nicht für Verletzung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen. Wie in Punkt 7 der AGB besprochen, haftet der Kunde für die Einwilligung der fotografierten Personen.

14.5 Der Fotograf behält alle Negative aus Kundenaufträgen für mindestens drei Monate als Datensicherung. Ausgewählte und bearbeitete Aufnahmen behält der Fotograf für mindestens ein Jahr. Sollte der Kunde seine Lichtbilder verlieren, ist es dem Fotografen möglich, ihm seine Lichtbilder erneut zu beschaffen. Ob für die erneute Zustellung der Lichtbilder eine Gebühr in Rechnung gestellt wird, obliegt dem Fotografen.

14.6 Sollte der Kunde Fotowaren bestellt haben, so haftet der Fotograf für dessen Lichtbeständigkeit nur insoweit, wie es die Herstellergarantie absichert.

 

15. Vertragsstrafen

15.1 Sollte der Kunde Lichtbilder des Fotografen veröffentlichen und die Urheberkennzeichnung nach §13 UrhG fehlt oder ist nicht korrekt, so darf der Fotograf eine Rechnung über entsprechende Nutzungsrechte in Rechnung stellen (vgl. 11.3 AGB). Zudem wird eine Vertragsstrafe über 100% der Kosten der Nutzungsrecht in Rechnung gestellt.

15.2 Sollte der Kunde Lichtbilder des Fotografen zu gewerblichen Zwecken nutzen und wurden für entsprechende Lichtbilder keine gewerblichen Nutzungsrechte angefragt und vergütet, so wird der Fotograf entsprechende Nutzungsgebühren in Rechnung stellen (vgl. 11.9 AGB). Zudem wird eine Vertragsstrafe über 300% der Kosten der Nutzungsrechte in Rechnung gestellt.

 

16 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oderdurchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

16.2 Anto Lukic Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

16.3 Erfüllungsort ist Pforzheim.

16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht.

16.5 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

Stand: 31. August 2024

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